BGH zu Immobilien - Höhere Aufklärungspflicht bei Immobilienverkäufen möglich

– von Melanie Ramm

Urteil des BGH am 15.09.2023 zu V ZR 77/22 erwartet

Der BGH wird am 15.09.2023 ein Urteil zu der Thematik der Aufklärungspflichten beim Immobilienkauf sprechen. Konkret hatte der Verkäufer dem Käufer die Ankaufsunterlagen in einem Datenraum zur Verfügung gestellt. In diesen Datenraum waren drei Tage vor Vertragsschluss wichtige Unterlagen eingestellt worden, die nicht mehr zur Kenntnis des Käufers gelangten. Der Käufer focht den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Die Entscheidung könnte generell zu höheren Aufklärungspflichten der Verkäufer führen. Bisher lag die Prüfungsverantwortung beim Käufer. Allerdings werden viele wichtige Dokumente nur mittelbar in Protokollen etc. angesprochen. Hier musste bisher der Käufer entsprechend nachfassen.

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