Eigenbedarfskündigung trotz hohen Alters des Mieters

– von Melanie Ramm

BGH, Urt. v. 03.02.2021 - VIII ZR 68/19

Der Bundesgerichtshof stellt mit seiner aktuellen Entscheidung klar, dass das hohe Alter eines Mieters grundsätzlich noch keine Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 S. 1 BGB begründet. Das vom Landgericht Berlin für die Begründung eines Widerspruchs ausreichend erachtete "hohe Alter" wurde vom Bundgerichtshof als unzulässige Kategorisierung gewertet. Maßgebend ist eine umfassende Interessenabwägung (hohes Lebensalter, Verwurzelung aufgrund langer Mietdauer, Erkrankungen des Mieters).

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