Konkretisierung der Anforderungen einer Interessenabwägung bei einer Eigenbedarfskündigung unter Berücksichtigung eines langjährig kranken Mieters

– von Melanie Ramm

BGH, Urteil vom 22.05.2019 – VIII ZR 180/18

Werden von dem Mieter für den Fall eines erzwungenen Wohnungswechsels substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend gemacht, haben sich die Tatsacheninstanzen beim Fehlen eigener Sachkunde regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind.
Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung die Anforderungen an die Prüfung der Interessenabwägung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung im Detail konkretisiert und damit klargestellt, dass jede Interessenabwägung eine Einzelfallentscheidung ist, die auf der Grundlage sorgfältig erarbeiteter Fakten zu erfolgen hat.

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