Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer Mieterhöhung!

– von Melanie Ramm

In seiner bislang nur als Presseerklärung vorliegenden Entscheidung vom 17.10.2018 - VIII ZR 94/17 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine durch den Mieter erteilte Zustimmungserklärung, die später widerrufen wurde, nicht vom Anwendungsbereich des Verbraucherwiderrufs bei Fernabsatzverträgen erfasst ist. Dem Mieter steht daher kein dahingehendes Widerrufsrecht zu.

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