Kündigung zum Betrieb einer Wohnzimmerkanzlei kann zulässig sein

– von Melanie Ramm

BGH, Urt. v. 10.04.2024 - VIII ZR 286/22

Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat sah zwar eine Eigenbedarfskündigung nicht gegeben, wenn der Vermieter seine Wohnung auch als Kanzlei nutzen will (vgl. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB "als Wohnung nutzen will". Allerdings reiche es für das Vorliegen eines berechtigten Interesses i.S.d. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB regelmäßig aus, dass dem Vermieter bei verwehrtem Bezug seiner Wohnung ein beachtenswerter bzw. anerkennenswerter Nachteil entstünde. Dies sei vorliegend der Fall, wenn der bisherige Mietvertrag über Kanzleiräume auslaufe und der Vermieter auf den Bezug angewiesen sei.

Zurück zur Newsübersicht