Veräußerungsabsicht begründet Besichtigungsrecht

– von Melanie Ramm

BGH, Urt. v. 26.04.2023 - VIII ZR 420/21

Es besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB - nach Treu und Glauben - herzuleitende Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu der gemieteten Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Der sachliche Grund bestand in der konkreten Veräußerungsabsicht der Wohnung. Eine Pflicht, dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung zwecks Besichtigung zu gewähren, kann sich zudem aus einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag ergeben.

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