Verwalterbestellung in einer verwalterlosen Zwei-Personen-WEG

– von Melanie Ramm

LG Frankfurt/Main, Beschluss 10.05.2022 - 2-13 T 26/22

Auch die verwalterlose Zwei-Personen-WEG hat einen Anspruch auf Bestellung eines Verwalters. Diesen kann die WEG im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens ggf. durchsetzen. Ein notwendiger Verfügungsanspruch besteht zwar grundsätzlich, weil seit dem 01.12.2020 in jeder WEG ein Anspruch auf Bestellung eines Verwalters über § 44 Abs. 1 S. 2 WEG verfolgt werden kann. Für eine gerichtliche Verwalterbestellung muss der Antragsteller aber zumindest einen übernahmebereiten Verwalter benennen. Das Gericht muss in die Lage versetzt werden, anstelle der Wohnungseigentümer zu entscheiden. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn kein übernahmebereiter Verwalter benannt wird. Das Problem des bestehenden Verwaltermangels bei kleinen WEG´s tritt hier zu Tage.

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