Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm

Ihre Fachkanzlei für
Miet‑ und Wohnungsrecht

Vor Ort in Hamburg-Blankenese,
deutschlandweit für Sie tätig.

Ihre Kanzlei für alles rund um die Immobilie

Die Kanzlei hat sich auf die Bereiche Immobilienrecht, Gewerbe- und Wohnraummietrecht, Wohnungseigentums- und Gesellschaftsrecht spezialisiert.

Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Bearbeitung von Mandaten im Gewerberaum­mietrecht und in der Beratung bei komplexen mietrechtlichen Kündigungs­situationen im Bereich von Abriss- und Modernisierungs­objekten in der Wohnraummiete.

Wir bieten umfassende Beratung beim Erwerb, der Nutzung, der Veräußerung und der Verwertung von Immobilien. Die Komplexität von Frage­stellungen aus dem immobilien­rechtlichen Bereich erfordert einen inter­disziplinären Ansatz, der verschiedene Rechtsgebiete umfasst. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Gründung von Objekt­gesell­schaften. Wir begleiten mit großer Expertise zahlreiche An- und Verkäufe von Immobilien.

Im Wohnungseigentumsrecht liegt unser Beratungs­schwerpunkt auf der Gestaltung, Prüfung und Beurteilung von Teilungs­erklärungen, der Vorbereitung von Eigentümer­versammlungen, der Erstellung von Beschlussvorlagen, um Ihre Anliegen erfolgreich durchzusetzen, sowie jeglicher Art der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Dr. Melanie Ramm und Beate Pulch-Wede in ihrer Anwaltskanzlei

Setzen Sie auf Kompetenz!

Eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bestimmt unser Handeln. Ihr Standpunkt ist uns wichtig. Wir hören genau zu und analysieren Ihre Situation. In unserer Anwaltskanzlei erwarten Sie nicht nur viele Jahre Kompetenz, sondern auch ein großes Netzwerk und gute Kontakte zu Entscheidungsträgern, von denen auch Sie als Mandant profitieren sowie ein freundliches, engagiertes Team.

Rechtsanwältinnen

Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm

Dr. Melanie Ramm

Dr. Melanie Ramm ist seit 2004 als Rechts­anwältin in Hamburg zugelassen und seit 2012 Fach­anwältin für Mietrecht und Wohnungs­eigentums­recht; Promotion zur Dr. jur. mit einem konzernrechtlichen Thema. Der Fokus von Dr. Ramm liegt auf der Bearbeitung komplexer Mandate im Gewerbe- und Wohnraummietrecht und in der Beratung von Immobilien-An- und Verkäufen. Dr. Ramm ist ebenfalls spezialisiert auf Kündigungen, insbesondere bei Abriss- und Modernisierungsobjekten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Wohnungseigentumsrecht. Sie ist Mitautorin des Handbuchs der Geschäfts- u. Wohnraummiete sowie Mitautorin des Münchner Anwaltshandbuchs Mietrecht (beide C.H.Beck Verlag), bespricht seit 2012 Urteile in der Zeitschrift IMR und veröffentlicht in der Zeitschrift ZMR. Dr. Ramm ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht, Mitglied des Mietgerichtstags e.V. und Mitglied im Deutschen sowie Hamburgischen Anwaltverein. Ehrenamtlich ist sie Mitglied im Vorstand des Hamburger Konservatoriums.

Rechtsanwältin Beate Pulch-Wede

Beate Pulch-Wede

Rechtsanwältin Beate Pulch-Wede studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und absolvierte ihr Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein.

Seit 2024 ist sie als Rechtsanwältin in der Immobilienkanzlei Ramm mit den Schwerpunkten Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätig. Sie unterstützt insbesondere Hausverwaltungen bei der Umsetzung von Mieterhöhungen und Modernisierungen.

Rechtsanwältin Pulch-Wede ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien sowie Mitglied im Deutschen und Hamburger Anwaltverein.

Rechtsgebiete

Wohn- und Gewerberaum­mietrecht

Der Fokus liegt im Wohn- und Gewerbe­raum­mietrecht in der kurzfristigen, ziel­gerichteten und nach den jeweiligen Vermieter- / Mieter­interessen ausgerichteten Mandats­betreuung. Der Schwerpunkt liegt hier in der Ausarbeitung und Gestaltung von Mietverträgen und dazugehörigen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB), sowie die Durchsetzung von Räumungs­ansprüchen, oder den Ansprüchen im Zuge von Sanierungen / Moderni­sierungen. Sowohl Privat­leute als auch Unternehmen vertrauen Dr. Ramm die Mandatsbetreuung an.

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Wohnungs­eigentumsrecht

Die Aufteilung von Immobilien in Wohnungs­eigentum liegt im Trend. Die Abwicklung von Aufteilungen erfolgt aufgrund optimierter Arbeits­wege ohne Zeitverlust. Selbst schwierige Fälle wie Objekte, die in einem Gebiet einer sozialen Erhaltungs­satzung liegen, werden durch entsprechende Erfahrung kurzfristig gelöst. Weitere Themen sind Sonder- und Gemeinschafts­eigentum, Wirtschafts­pläne, Wohnungs­eigentümer­versammlung, Beschlüsse und deren Anfechtung.

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Immobilienrecht

Im Bereich des An- und Verkaufs von privat oder gewerblich genutzten Immobilien steht die ganz­heit­liche Betreuung des Projekts im Vordergrund. Vom Letter of Intent, über die rechtliche Due Dilligence, vom Kaufvertrag, über die Begleitung der Finanzierung bis hin zur Einsetzung einer neuen Verwaltung wird das gesamte Spektrum von Immobilienan- oder -verkäufen fach­kompetent und zeitoptimiert begleitet. Die Mandatierung umfasst sowohl den An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbe­immobilien, als auch von Ein­familien­häusern und Eigentumswohnungen.

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Gesellschaftsrecht

Als Mitarbeiterin und Doktorandin an einem gesell­schafts­rechtlich geprägten Lehrstuhl promovierte Frau Dr. Ramm im Konzernrecht. Bei der Gründung einer GmbH, GbR oder einer Personen­handels­gesellschaft unterstützen wir Sie daher kompetent. Aktuelle Entwicklungen wie z.B. das Gesetz zur Modernisierung des Personen­gesell­schafts­rechts (MoPeG, Ges. v. 10.08.2021, BGBl I 2021) stehen im Vordergrund.

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Aktuelle Urteile

Versäumnisurteil nach Schonfristzahlung unbeachtlich!

AG Frankfurt/Main, Urt. v. 04.06.2024, Az. 33050 C 26/23

Eine vollständige Zahlung der Mietrückstände nach Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung innerhalb der Schonfrist lässt diese gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB unwirksam werden.

Zwar kann ein Versäumnisurteil in Bezug auf die Räumung einer Wohnung aufgrund nicht gezahlter Miete bereits vor Ablauf der Schonfrist ergehen. Kommt es allerdings innerhalb der Schonfrist und nach Erlass des Versäumnisurteils sodann zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Miete, begründet diese eine materiell-rechtliche Einwendung gegen den Titel.

Der Mieter kann sich gegen die Zwangsräumung erfolgreich mit einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO wenden.

Team

Immobilienkanzlei Ramm

Blankeneser Landstraße 88
22587 Hamburg

Tel.: 040-87080292
Fax: 040-210913003

ramm@kanzlei-ramm.de


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Ute Hack

Ute Hack
Rechtsanwalts­fachangestellte
Tel.: 040 - 87 08 02 92
info@kanzlei-ramm.de

Julia-Sophie Schaeber

Julia-Sophie Schaeber
Rechtsanwalts­fachangestellte
Tel.: 040 - 87 08 02 92
info@kanzlei-ramm.de

Sarah Lüder

Sarah Lüder
Auszubildende
Tel.: 040 - 87 08 02 92
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Karriere

Zum weiteren Ausbau unserer Kanzlei suchen wir qualifizierte Berufsanfänger(innen) sowie erfahrene Rechtsanwält(innen) im Bereich des Immobilienrechtes, gern auch in Teilzeit. Möchten Sie unser Team unterstützen, dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an .

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