Fachkanzlei für Miet‑ und Wohnungs­recht

Vor Ort in Blankenese und in den Elbvororten

Neue Adresse:
Blankeneser Landstraße 88
22587 Hamburg
Tel. 040-87 08 02 92

Ihre Anwältin

Dr. Melanie Ramm

Dr. Melanie Ramm

Dr. Melanie Ramm ist seit 2004 als Rechts­anwältin in Hamburg zugelassen und seit 2012 Fach­anwältin für Mietrecht und Wohnungs­eigentums­recht. Ihr Fokus liegt auf der Bearbeitung miet– und grund­stücks­recht­licher Mandate. In allen Ange­legen­heiten des Gewerbe- und Wohnraum­mietrechts ist Dr. Ramm Ansprech­partnerin für Unternehmen und Private. Seit vielen Jahren ist Dr. Ramm zudem für dänische Unternehmen und Privat­leute tätig, die in Deutsch­land Immobilien kaufen und halten.
Als Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV) und des Deutschen Mietgerichtstags engagiert sie sich in der DAV-Arbeits­gemein­schaft für Mietrecht und Immo­bilien und kommentiert in der offiziellen Fach­zeitschrift der Arbeits­gemein­schaft, der „Immobilien- und Mietrecht“ (IMR), regelmäßig mietrecht­liche Urteile.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit

Dr. Melanie Ramm

Wir sind für Sie da

Eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bestimmt unser Handeln. Ihr Standpunkt ist uns wichtig. Wir hören genau zu und analysieren Ihre Situation. In unserer Anwaltskanzlei erwarten Sie nicht nur viele Jahre Kompetenz, sondern auch ein großes Netzwerk und gute Kontakte zu Entscheidungsträgern, von denen auch Sie als Mandant profitieren sowie ein freundliches, engagiertes Team.
Wir pflegen eine enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten anderer Fachrichtungen, so dass Sie zu allen Themen zu jeder Zeit umfassend und angemessen beraten werden.

Ihre Kanzlei

Für Sie vor Ort in Blankenese

Als Fachanwaltskanzlei konzentrieren wir uns auf die Bereiche Gewerbe- und Wohnraummietrecht, Wohnungseigentums- und Grundstücksrecht. Ein besonderer Fokus liegt hierbei in der mietvertraglichen Gestaltung. Wir beraten beim Erwerb, bei der Nutzung, Veräußerung und Verwertung Ihrer Immobilien. Fragestellungen aus dem immobilienrechtlichen Bereich sind häufig komplex. Als Spezialist sind wir ein effizienter und kompetenter Partner an Ihrer Seite. Dabei gilt es sowohl Rechtsstreitigkeiten erfolgreich zu führen, als auch Auseinandersetzungen im Vorfeld vorzubeugen.

Stets über neueste Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung informiert zu sein, entsprechende Tendenzen in Fachbereichen frühzeitig zu erkennen und in den Mandaten umzusetzen, ist für uns selbstverständlich.

Seit April 2024 Verstärkung im Team durch Rechtsanwältin Beate Pulch-Wede

Rechtsgebiete

Gesellschaftsrecht

Gründung einer GmbH gewünscht?

Gern beraten wir Sie auch im Gesellschafts­recht. Als Mitarbeiterin und Doktorandin an einem gesell­schafts­rechtlich geprägten Lehrstuhl promovierte Frau Dr. Ramm im Konzernrecht. Bei der Gründung einer GmbH, GbR oder einer Personen­handels­gesellschaft unterstützen wir Sie daher kompetent. Aktuelle Entwicklungen wie z.B. das Gesetz zur Modernisierung des Personen­gesell­schafts­rechts (MoPeG, Ges. v. 10.08.2021, BGBl I 2021) stehen im Vordergrund.

Wohn- und Gewerberaum­mietrecht

Der Fokus liegt im Wohn- und Gewerbe­raum­mietrecht in der kurzfristigen, ziel­gerichteten und nach den jeweiligen Vermieter- / Mieter­interessen ausgerichteten Mandats­betreuung.

Der Schwerpunkt liegt hier in der Ausarbeitung und Gestaltung von Mietverträgen und dazugehörigen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB), sowie die Durchsetzung von Räumungs­ansprüchen, oder den Ansprüchen im Zuge von Sanierungen / Moderni­sierungen. Sowohl Privat­leute als auch Unternehmen vertrauen Dr. Ramm die Mandatsbetreuung an.

Grundstücksrecht

Im Bereich des An- und Verkaufs von privat oder gewerblich genutzten Immobilien steht die ganz­heit­liche Betreuung des Projekts im Vordergrund.

Vom Letter of Intent, über die rechtliche Due Dilligence, vom Kaufvertrag, über die Begleitung der Finanzierung bis hin zur Einsetzung einer neuen Verwaltung wird das gesamte Spektrum von Immobilienan- oder -verkäufen fach­kompetent und zeitoptimiert begleitet. Die Mandatierung umfasst sowohl den An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbe­immobilien, als auch von Ein­familien­häusern und Eigentumswohnungen.

Wohnungs­eigentumsrecht

Aufteilung in Wohnungs­eigentum gewünscht?

Die Aufteilung von Immobilien in Wohnungs­eigentum liegt im Trend. Die Abwicklung von Aufteilungen erfolgt aufgrund optimierter Arbeits­wege ohne Zeitverlust. Selbst schwierige Fälle wie Objekte, die in einem Gebiet einer sozialen Erhaltungs­satzung liegen, werden durch entsprechende Erfahrung kurzfristig gelöst.

Weitere Themen sind Sonder- und Gemeinschafts­eigentum, Wirtschafts­pläne, Wohnungs­eigentümer­versammlung, Beschlüsse und deren Anfechtung.

Ereigniskarten

Vermieter können auch nach sechs Monaten Schäden von Kaution abziehen!

BGH, Urt. v. 10.07.2024 - VIII ZR 184/23

Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat hat entschieden, dass eine Aufrechnung des Vermieters mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution auch nach Ablauf von sechs Monaten noch möglich ist. Damit dürfen Vermieter Geld für etwaige Schäden an der Mietsache auch dann noch von der Kaution abziehen, wenn ihr Ersatzanspruch eigentlich schon verjährt ist. Bisher beriefen sich Mieter auf die kurze Verjährung nach § 548 BGB; dies ist nun nicht mehr möglich.

Kündigung zum Betrieb einer Wohnzimmerkanzlei kann zulässig sein

BGH, Urt. v. 10.04.2024 - VIII ZR 286/22

Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat sah zwar eine Eigenbedarfskündigung nicht gegeben, wenn der Vermieter seine Wohnung auch als Kanzlei nutzen will (vgl. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB "als Wohnung nutzen will". Allerdings reiche es für das Vorliegen eines berechtigten Interesses i.S.d. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB regelmäßig aus, dass dem Vermieter bei verwehrtem Bezug seiner Wohnung ein beachtenswerter bzw. anerkennenswerter Nachteil entstünde. Dies sei vorliegend der Fall, wenn der bisherige Mietvertrag über Kanzleiräume auslaufe und der Vermieter auf den Bezug angewiesen sei.

Barriereprivileg: Errichtung eines Aufzugs als angemessene bauliche Maßnahme!

BGH, Urt. v. 09.02.2024 - V ZR 244/22

Nach den 2020 geänderten Vorschriften der §§ 20 und 21 WEG kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. So gab der BGH mit seiner Entscheidung einer Beschlussersetzungsklage statt, mit der die Eigentümer die zuvor abgelehnte Errichtung eines Außenaufzuges begehrten. Die Errichtung des Aufzuges stelle eine angemessene bauliche Veränderung dar, die von den anderen Wohnungseigentümern zu dulden sei. Insbesondere werde die Wohnanlage durch die Veränderung nicht grundlegend umgestaltet; der Gesetzgeber habe gerade Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit privilegieren wollen.

Team

Räume der Kanzlei Ramm
Rosalie Hack

Ute Hack
Rechtsanwalts­fachangestellte
Tel.: 040 - 87 08 02 92
info@kanzlei-ramm.de

Julia-Sophie Schaeber

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Karriere

Zum weiteren Ausbau unserer Kanzlei suchen wir qualifizierte Berufsanfänger(innen) sowie erfahrene Rechtsanwält(innen) im Bereich des Immobilienrechtes, gern auch in Teilzeit. Möchten Sie unser Team unterstützen, dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an .

Aktuelles Stellenangebot

Rechtsreferendar:in mit Begeisterung für das Immobilienrecht

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