Eigenbedarf: Es reicht, wenn der Wunsch zur Eigennutzung plausibel ist!
BGH, Urt. v. 24.09.2025 - VIII ZR 289/23
Der BGH betont in dieser Entscheidung, dass der Wunsch des Vermieters, selbst in eine Wohnung einzuziehen, grundsätzlich zu respektieren ist. Dies gilt auch dann, wenn der Wunsch mit Umbau- und Verkaufsplänen verbunden ist. Vermieter müssen ihre Wohnwünsche nicht rechtfertigen, solange diese plausibel sind. Gerichte dürften Vermietern nicht ihre Maßstäbe für ein angemessenes Wohnen vorgeben. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter den Eigenbedarf durch geplante Umbaumaßnamen oder einen beabsichtigten Verkauf selbst ausgelöst habe.