Immobilienrecht

Im Bereich des An- und Verkaufs von privat oder gewerblich genutzten Immobilien steht die ganzheitliche Betreuung des Projektes im Vordergrund.

Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Immobilien­geschäft zur Seite. Bei Verkäufen sichern wir Sie als Verkäufer ab, um für Sie Sicherheit vor zukünftigen Inanspruchnahmen zu schaffen. Auf Käuferseite beraten wir Sie gerne in Fragen wie der Mängel­gewährleistung, Erhalt von Garantien, der arglistigen Täuschung.

Vom Letter of Intent über die rechtliche Due Diligence, die Prüfung des Kaufv­ertrags­entwurfs, die Begleitung der Finanzierung bis hin zur Einsetzung einer neuen Verwaltung wird das gesamte Spektrum des Immobilien­erwerbs oder -verkaufs kompetent und zeitoptimiert begleitet. Das Mandat umfasst sowohl den An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbe­immobilien als auch von Einfamilienhäusern und Wohnungseigentum.

Wir beraten Sie ebenfalls in Fragen des Rücktritts vom Vertrag und der anschließenden Rückabwicklung.

Zu unseren Spezialgebieten gehört zudem die Prüfung von Grunddienstbarkeiten in Form von Nießbrauchs, Wege- und Wohnrechten und deren grundbuchliche Absicherung.

Zurück