Wohnungs­eigentumsrecht

Wir sind sowohl für Sie als Wohnungseigentümer als auch für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften und deren Verwalter tätig.

Gerne bereiten wir zu Ihren Themen Beschluss­vorlagen für Eigentümer­versammlungen vor, damit Sie Ihre Interessen erfolgreich durchsetzen können.

Vor Gericht vertreten wir sowohl Wohnungseigentümer als auch Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften bei Anfechtungs- und Beschluss­ersetzungs­klagen und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Gemein­schaften ohne Verwalter und der Bestellung eines neuen Verwalters.

Wenn Sie als Eigentümer Ihre Immobilie in Wohnungs­eigentum aufteilen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Die Abwicklung von Aufteilungen erfolgt aufgrund optimierter Arbeitswege ohne Zeitverlust. Auch schwierige Fälle, wie z.B. Objekte, die in einem Gebiet mit sozialer Erhaltungs­satzung liegen, werden durch entsprechende Erfahrungs­werte in Wohnungseigentum aufgeteilt.

Weitere Themen sind z.B. die Abgrenzung von Sonder- und Gemein­schafts­eigentum, Prüfung der Jahres­abrechnung und des Vermögens­verzeich­nisses, Bewertung/Durch­führung von baulichen Veränderungen, Durchsetzung von Herausgabe­ansprüchen der Gemeinschaft gegen den unberechtigten Nutzer sowie Hausgeld­inkasso nebst Zwangsvollstreckung.

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