Wohnungseigentumsrecht

Wir sind sowohl für Sie als Wohnungseigentümer als auch für Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwalter tätig.
Gerne bereiten wir zu Ihren Themen Beschlussvorlagen für Eigentümerversammlungen vor, damit Sie Ihre Interessen erfolgreich durchsetzen können.
Vor Gericht vertreten wir sowohl Wohnungseigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften bei Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklagen und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Gemeinschaften ohne Verwalter und der Bestellung eines neuen Verwalters.
Wenn Sie als Eigentümer Ihre Immobilie in Wohnungseigentum aufteilen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Die Abwicklung von Aufteilungen erfolgt aufgrund optimierter Arbeitswege ohne Zeitverlust. Auch schwierige Fälle, wie z.B. Objekte, die in einem Gebiet mit sozialer Erhaltungssatzung liegen, werden durch entsprechende Erfahrungswerte in Wohnungseigentum aufgeteilt.
Weitere Themen sind z.B. die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Prüfung der Jahresabrechnung und des Vermögensverzeichnisses, Bewertung/Durchführung von baulichen Veränderungen, Durchsetzung von Herausgabeansprüchen der Gemeinschaft gegen den unberechtigten Nutzer sowie Hausgeldinkasso nebst Zwangsvollstreckung.