Kündigungssperrfrist gilt auch für die Familien GbR - Eigenbedarfskündigung erst nach Ablauf der Sperrfrist

BGH, Urt. v. 21.01.2026 - VIII ZR 247/24

von Dr. Melanie Ramm

Wird an einer vermieteten Wohnung Wohnungseigentum begründet und dieses sodann veräußert, ist eine Eigenbedarfskündigung erst nach Ablauf der sog. Sperrfrist des § 577a Abs. 1 BGB möglich. Der BGH stellte klar, dass dies auch dann gilt, wenn die Wohnung nach der Umwandlung in Wohnungseigentum in eine Familien-GbR eingebracht wird. Die Einbringung ist wie eine Veräußerung zu bewerten, so dass die Kündigungsfrist in vollem Umfang greift.

Zurück zur Newsübersicht