Theaterbesuche reichen als Eigenbedarf!
LG Hamburg, Urt. v. 10.06.2025 - 311 S 4/25
Das Landgericht Hamburg hat in der Berufungsinstanz entschieden, dass die Nutzung der Mietwohnung als Zweitwohnung für kulturelle Besuche und familiäre Treffen die Anforderungen einer Eigenbedarfskündigung erfüllt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass der Mieter ab dem Zugang der Kündigung mit seinen Suchbemühungen für Ersatzwohnraum beginnen muss - und zwar auf das gesamte Gemeindegebiet bezogen!