Unzulässigkeit einer gewinnbringenden Untervermietung von Wohnraum
BGH, Urt. v. 28.01.2026 - VIII ZR 228/23
Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein berechtigtes Interesse des Mieters an einer Untervermietung des Wohnraums i.S.d. § 553 BGB nicht gegeben ist, wenn er durch die Untervermietung einen über die Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehenden Gewinn erzielt. Die Rechtsposition des Mieters reicht nicht so weit, dass ihm im Rahmen des § 553 BGB ein Recht auf gewinnbringende Untervermietung der Wohnung zuzubilligen wäre.