Bei Verstoß einer Indexierungsklausel im Gewerberaummietvertrag gegen das Preisklauselgesetz und gleichzeitigem Verstoß gegen AGB-Regelungen, ist die Klausel von Anfang an unwirksam!
BGH, Urt. v. 11.03.2026 - XII ZR 51/25
Der BGH ändert seine Rechtsprechung: Er folgt nunmehr der Auffassung, nach der formularvertragliche Preisklauseln, die auch der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht standhalten, nach § 307 Abs. 1 BGB von Anfang an unwirksam sind und nur solche Klauseln, die lediglich gegen das Preisklauselgesetz (PrKG) verstoßen, nach § 8 PrKG bis zur rechtskräftigen Feststellung dieses Verstoßes weiterhin Rechtswirkung entfalten. Dies führt dazu, dass eine Indexklausel, die gegen das PrKG verstößt und zugleich einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand hält, von Anfang an unwirksam ist, mit der Folge, dass der Mieter zu viel gezahlte Miete auch vor Rechtshängigkeit zurückfordern kann.