Eigenbedarfskündigung: Cousins sind keine Familie
– von Melanie Ramm
BGH, Urt. v. 10.07.2024 - VIII ZR 276/23
Der BGH hat im Rahmen einer Räumungsklage, die auf Eigenbedarf für einen Gesellschafter begründet wurde, entschieden, dass Cousins keine Familienangehörigen i.S.d. § 577a Abs. 1a S. 2 BGB sind. Die Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung in Wohnungseigentum gilt dann nicht, wenn der Gesellschafter derselben Familie angehört. Der Begriff des Familienangehörigen ist deckungsgleich mit demjenigen aus § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - der typischen Eigenbedarfskündigung. Familienangehörige sind aber nur diejenigen Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 ZPO, § 52 StPO zusteht. Ein entfernter Verwandter - wie ein Cousin - gehört nicht zum privilegierten Personenkreis.