Maklerprovision bei Zweifamilienhaus - Informationspflicht des Käufers

BGH, Urt. v. 16.07.2026, Az. I ZR 111/25

von Dr. Melanie Ramm

Der BGH entschied, dass der Käufer den Makler spätestens bei Vertragsschluss darüber informieren muss, wenn er ein Zweifamilienhaus kauft und es als Einfamilienhaus nutzen will. Für die Einordnung als Einfamilienhaus i.S.d. § 656c BGB komme es darauf an, ob der Erwerb bei Abschluss des Maklervertrages für den Makler erkennbar vorrangig Wohnzwecken eines einzelnen Haushalts diene. Nur dann komme der Halbteilungsgrundssatz zum Tragen.

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