Unklare Mietrückstände führen zur Unwirksamkeit der Kündigung
– von Melanie Ramm
LG Heidelberg, Urt. v. 22.06.2023 - 5 S 3/23
Die Kündigung eines Wohnraummietvertrages ist unwirksam, wenn nicht nachvollziehbar ist, wie sich die als Kündigungsgrund aufgeführten Mietrückstände errechnen konnten.