Unklare Mietrückstände führen zur Unwirksamkeit der Kündigung

– von Melanie Ramm

LG Heidelberg, Urt. v. 22.06.2023 - 5 S 3/23

Die Kündigung eines Wohnraummietvertrages ist unwirksam, wenn nicht nachvollziehbar ist, wie sich die als Kündigungsgrund aufgeführten Mietrückstände errechnen konnten.

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