Vollständige Besitzaufgabe zur Erfüllung des Räumungsanspruchs notwendig!

OLG, Urt. v. 11.10.2024 - 5 W 647/24

von Dr. Melanie Ramm

Die Erfüllung der im Räumungsanspruch enthaltenen Rückgabeverpflichtung des Mieters setzt grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters voraus, im Rahmen derer der Mieter seinen Besitz am Mietobjekt vollständig und unzweideutig aufgibt.

Gerät der Vermieter mit der Rücknahme der Schlüssel in Verzug, reicht dies allein nicht aus. Hinzutreten muss in einem solchen Fall die Besitzaufgabe, die dem Vermieter grundsätzlich zuvor angedroht werden muss.

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